Die Vergütung in Rechtssachen richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Einzelfällen ist eine Gebührenvereinbarung nach Stundensatz möglich.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Vertrags die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der Umsatzsteueranteil nicht von Ihrer Versicherung getragen, sondern ist von Ihnen selbst zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder unter Umständen ebenfalls von Ihnen selbst zu zahlen sind. Gleiches gilt für eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung für die außergerichtliche Beratung und Vertretung. Sie kann bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen gewährt werden. Den Antrag können Sie im Amtsgericht ihres Wohnorts stellen. Beratungshilfemandate können nur angenommen werden, wenn bereits ein durch das Gericht erlassener Beratungshilfeschein vorliegt.
Die Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe ist die vollständige oder teilweise Befreiung von den Prozesskosten (Gebühren des eigenen Rechtsanwalts und Gerichtsgebühren). Ob Sie diese Hilfe bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Darüber hinaus muss die Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussichten haben und nicht mutwillig sein.
Die Höhe der Kosten in Steuersachen berechnen wir sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (STbVV). In Einzelfällen ist eine Gebührenvereinbarung nach Stundensatz möglich.